Tabelle: Mietzinsreduktion nach Gerichtsentscheiden

Prozentsätze aus veröffentlichten Zusammenstellungen – jede Zeile mit Quelle, keine erfundenen Werte.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Kein gesetzlicher Tarif: Prozentsatz selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Beispiel wählen (Quelle wird angezeigt). Nur Orientierung – der Einzelfall entscheidet.

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Beispiele aus der Gerichtspraxis

Mangel (Gerichtsentscheid)ReduktionQuelle
Heizung / Raumtemperatur
Weniger als 18 °C in der Wohnung, Minderung für die Wintermonate20 %Mieterverband / ASLOCA
Wohnung in Genf: Raumtemperatur Oktober bis Mai während drei Jahren 16–20 °C (CJ GE, 1.12.2000)20 %Protekta/Mobiliar
Geräusche der Heizung und Schwierigkeiten bei der Temperaturregulierung (BGer 4C.291/2000)10 %Protekta/Mobiliar
Ungenügende Beheizung, Ausfall von Warmwasser und weiteres50 %Mieterverband / ASLOCA
Haus unbewohnbar wegen Heizungsausfall100 %Mieterverband
Wohnung zu warm (23–25 °C statt 20–21 °C), bis zu 7,5 % (BGer 4A_577/2016)7.5 %Protekta/Mobiliar
Feuchtigkeit / Schimmel
Leichter Schimmelbefall in einem Kinderzimmer einer 4½-Zimmerwohnung10 %Mieterverband / ASLOCA
Schimmel an Wandanschlüssen, Feuchtigkeit im Keller, undichte Fensteranschlüsse (BGer 4A_333/2015)17.65 %Protekta/Mobiliar
Übermässige Feuchtigkeit, Wassertropfen von der Decke, Teppiche und Matratzen verrotten teilweise25 %Mieterverband / ASLOCA
Dauernde übermässige Feuchtigkeit wegen schlechter Wärmedämmung (Flecken, Geruch, abblätternde Farbe)30 %Mieterverband / ASLOCA
Wasserschaden / Wassereintritt
Überschwemmter Keller5 %Mieterverband / ASLOCA
Fleckige Zimmerdecken und abgelöste Tapeten infolge Wassereintritts10 %Mieterverband / ASLOCA
Wände und Decken von Wohn- und Schlafzimmer durch Wassereinbruch schwer beschädigt25 %Mieterverband / ASLOCA
Wasserschaden in allen Zimmern, Wassereintritt durch beschädigtes Dach, Küche unbenutzbar40 %Mieterverband / ASLOCA
Baustelle in der Nachbarschaft
Neubau in der Nachbarschaft (Hinterhof) während acht Monaten, Balkon unbenützbar (MietGer ZH, 16.12.1996)8.33 %Protekta/Mobiliar
Bauarbeiten im angebauten Gebäude und im Innenhof (Pressluftbohrer, Kran, Gerüst): 10–15 %10 %Mieterverband / ASLOCA
Grosse Baustelle zum Bau eines Bahnhofs, erhebliche Lärmimmissionen20 %Mieterverband
Bau unmittelbar vor dem Fenster: Rohbauphase 30 %, restliche Bauzeit 10 %30 %Mieterverband
Schwerste Bauimmissionen vom Nachbargrundstück (Presslufthämmer, Bulldozer, Sprengungen)35 %Mieterverband / ASLOCA
Umbau / Renovation im Haus
Austausch von Badewanne und Leitungen, Unterbruch der Wasserversorgung10 %Mieterverband / ASLOCA
Renovationsarbeiten im Haus und nebenan mit Lärm, Staub und Schmutz (BGer 4C.39/2003)15 %Protekta/Mobiliar
Umbauarbeiten in der darüber gelegenen Wohnung25 %Mieterverband / ASLOCA
Gesamtes Gebäude im Umbau35 %Mieterverband / ASLOCA
Grosse Umbauarbeiten mit Staub, Gips, Löchern in Decke und Boden; Lift im 4. Stock ausgefallen60 %Mieterverband / ASLOCA
Lärm / Gerüche
Orchester spielt mehrmals pro Woche nachts zu laut12.5 %Mieterverband / ASLOCA
Schlafstörung durch Heizungsgeräusche in einer 3-Zimmerwohnung (BGer 4C.65/2002)15 %Protekta/Mobiliar
Unzureichende Schalldämmung gegenüber dem darunterliegenden Café-Restaurant20 %Mieterverband / ASLOCA
Liftlärm hörbar in Schlafzimmer und Wohnraum (über SIA-181-Grenzwert)20 %Mieterverband / ASLOCA
Lift ausser Betrieb
Ausfall des Lifts, Wohnung im 4. Stock10 %Mieterverband / ASLOCA
Lift (6. Stock), Waschmaschine, Waschküche, TV-Antenne und Estrich unbenutzbar15 %Mieterverband
Geräte / Waschküche / Dusche
Geschirrspülmaschine unbenutzbar3 %Mieterverband / ASLOCA
Waschküche/Trocknungsraum unbenutzbar10 %ASLOCA
Dusche ausser Betrieb16 %ASLOCA
Bad und Küche ohne Wasser50 %ASLOCA
Anderer Mangel
Bettwanzen, die über mehr als zwei Monate nicht ausgerottet werden (Familienwohnung)100 %Mieterverband
Decken in mehreren Zimmern fleckig, Tapeten abgelöst10 %Mieterverband / ASLOCA

Nur Orientierung: Beispiele aus veröffentlichten Zusammenstellungen von Gerichtsentscheiden, Prozent vom Nettomietzins. Lage, Alter des Hauses, Intensität, Dauer und betroffene Fläche entscheiden im Einzelfall (BGE 130 III 504). Wir erfinden keine Zahlen – im Rechner legen Sie den Prozentsatz selbst fest. Die in der Protekta/Mobiliar-Tabelle genannten Entscheide sind dort zitiert.

Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Nettomietzins, Datum der Meldung an die Vermieterschaft und Prozentsatz eingeben. Der Rechner zeigt den Reduktionsbetrag ab Kenntnis bis zur Behebung (Art. 259d OR).
  2. Richtig vorgehen: Mangel schriftlich melden, angemessene Frist setzen, Reduktion verlangen – den Mietzins nicht einfach kürzen (Kündigungsrisiko Art. 257d OR). Druckmittel: amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
  3. Brief-Paket CHF 9.90: Mängelanzeige mit Fristansetzung, Herabsetzungsbegehren mit Ihrem Betrag, Androhung der Hinterlegung und Schlichtungsgesuch – PDF und Text, Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie viel Mietzinsreduktion steht mir bei einem Mangel zu?

Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.

Ab wann gilt die Mietzinsreduktion?

Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.