Mietzinsreduktion berechnen

Tagesgenau ab Kenntnis der Vermieterschaft bis zur Behebung – auf den Nettomietzins.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Kein gesetzlicher Tarif: Prozentsatz selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Beispiel wählen (Quelle wird angezeigt). Nur Orientierung – der Einzelfall entscheidet.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

So rechnet der Rechner

  • Basis: Nettomietzins ohne Nebenkosten (ASLOCA Vaud: Prozentsatz vom Nettomietzins).
  • Zeitraum: ab dem späteren Datum von «Mangel seit» und «Vermieter informiert» (Art. 259d OR) bis zum Tag vor der Behebung – bei offenem Mangel bis heute.
  • Pro Monat tagesgenau: Nettomietzins × % × betroffene Tage ÷ Tage des Monats.
  • Prozentsatz: selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Gerichtsbeispiel übernehmen. Kein Tarif – nur Orientierung.

Beispiel: Nettomietzins CHF 1'800, 10 %, Vermieter informiert am 1.11., behoben am 1.2. → November bis Januar = 3 Monate × CHF 180 = CHF 540.

Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Nettomietzins, Datum der Meldung an die Vermieterschaft und Prozentsatz eingeben. Der Rechner zeigt den Reduktionsbetrag ab Kenntnis bis zur Behebung (Art. 259d OR).
  2. Richtig vorgehen: Mangel schriftlich melden, angemessene Frist setzen, Reduktion verlangen – den Mietzins nicht einfach kürzen (Kündigungsrisiko Art. 257d OR). Druckmittel: amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
  3. Brief-Paket CHF 9.90: Mängelanzeige mit Fristansetzung, Herabsetzungsbegehren mit Ihrem Betrag, Androhung der Hinterlegung und Schlichtungsgesuch – PDF und Text, Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Wie viel Mietzinsreduktion steht mir bei einem Mangel zu?

Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.

Ab wann gilt die Mietzinsreduktion?

Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.