Schriftlich, konkret, mit Frist – damit die Reduktion ab Kenntnis läuft.
✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser
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Einschreiben Mängelanzeige und Fristansetzung – Wohnung [Adresse, Stockwerk] Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde Ihnen folgenden Mangel an meiner Mietwohnung (Art. 257g OR): [Beschreibung, seit wann, Fotos in der Beilage]. Gestützt auf Art. 256 und 259a ff. OR ersuche ich Sie, den Mangel bis spätestens [Datum] fachgerecht zu beheben. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Kenntnis bis zur Behebung verlange ich eine verhältnismässige Herabsetzung des Mietzinses (Art. 259d OR). Weitere Ansprüche (Schadenersatz, Art. 259e OR) bleiben vorbehalten. Freundliche Grüsse [Name]
Eine Meldung per E-Mail oder WhatsApp ist nicht verboten, aber schwer zu beweisen. Für Frist und Hinterlegungsandrohung verlangt Art. 259g OR die Schriftform – nehmen Sie den eingeschriebenen Brief. Unser Paket setzt Ihre Daten, Frist und Ihren berechneten Betrag ein.
Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Vier Briefe als PDF und Text, Deutsch oder Französisch. Formulierungshilfe – keine Rechtsberatung.