Mängelanzeige an den Vermieter – Muster

Schriftlich, konkret, mit Frist – damit die Reduktion ab Kenntnis läuft.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Kein gesetzlicher Tarif: Prozentsatz selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Beispiel wählen (Quelle wird angezeigt). Nur Orientierung – der Einzelfall entscheidet.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Auszug (Struktur)

Einschreiben

Mängelanzeige und Fristansetzung – Wohnung [Adresse, Stockwerk]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich melde Ihnen folgenden Mangel an meiner Mietwohnung (Art. 257g OR): [Beschreibung, seit wann, Fotos in der Beilage].

Gestützt auf Art. 256 und 259a ff. OR ersuche ich Sie, den Mangel bis spätestens [Datum] fachgerecht zu beheben.

Ab dem Zeitpunkt Ihrer Kenntnis bis zur Behebung verlange ich eine verhältnismässige Herabsetzung des Mietzinses (Art. 259d OR). Weitere Ansprüche (Schadenersatz, Art. 259e OR) bleiben vorbehalten.

Freundliche Grüsse
[Name]

Eine Meldung per E-Mail oder WhatsApp ist nicht verboten, aber schwer zu beweisen. Für Frist und Hinterlegungsandrohung verlangt Art. 259g OR die Schriftform – nehmen Sie den eingeschriebenen Brief. Unser Paket setzt Ihre Daten, Frist und Ihren berechneten Betrag ein.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Nettomietzins, Datum der Meldung an die Vermieterschaft und Prozentsatz eingeben. Der Rechner zeigt den Reduktionsbetrag ab Kenntnis bis zur Behebung (Art. 259d OR).
  2. Richtig vorgehen: Mangel schriftlich melden, angemessene Frist setzen, Reduktion verlangen – den Mietzins nicht einfach kürzen (Kündigungsrisiko Art. 257d OR). Druckmittel: amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
  3. Brief-Paket CHF 9.90: Mängelanzeige mit Fristansetzung, Herabsetzungsbegehren mit Ihrem Betrag, Androhung der Hinterlegung und Schlichtungsgesuch – PDF und Text, Deutsch oder Französisch.

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Mietzinsreduktion?

Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.

Was kostet das Swissfix-Paket?

Einmalig CHF 9.90 inkl. MWST, kein Abo. Vier Briefe als PDF und Text, Deutsch oder Französisch. Formulierungshilfe – keine Rechtsberatung.