Mietzinsreduktion bei Mängeln

Ihre Rechte nach Art. 259a ff. OR – und der sichere Ablauf ohne Kündigungsrisiko.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Kein gesetzlicher Tarif: Prozentsatz selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Beispiel wählen (Quelle wird angezeigt). Nur Orientierung – der Einzelfall entscheidet.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ablauf in 5 Schritten

  1. Mangel dokumentieren: Fotos, Protokoll mit Datum/Uhrzeit (z. B. Temperatur, Lärm).
  2. Schriftlich melden und eine angemessene Frist zur Behebung setzen (Art. 257g, 259b OR). Oft reichen zwei Wochen, bei dringenden Mängeln (z. B. Heizung) kürzer (MV-Merkblatt Hinterlegung).
  3. Reduktion verlangen – ab Kenntnis der Vermieterschaft bis zur Behebung (Art. 259d OR). Miete weiter voll bezahlen.
  4. Druckmittel: Frist mit Androhung der Hinterlegung, danach amtliche Hinterlegung der künftigen Mietzinse (Art. 259g OR).
  5. Schlichtungsbehörde anrufen – bei Hinterlegung zwingend innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses (Art. 259h OR). Kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).

Das gilt bei Mängeln an der Mietwohnung (Stand 19.10.2026)

PunktRegel
Pflicht der VermieterschaftWohnung in tauglichem Zustand übergeben und erhalten (Art. 256 OR). Kleine Mängel des gewöhnlichen Unterhalts beheben Mietende selbst (Art. 259 OR).
MeldenMängel müssen gemeldet werden, sonst haften Mietende für den Schaden (Art. 257g OR). Am besten schriftlich, eingeschrieben, mit Fotos.
RechteBeseitigung, verhältnismässige Herabsetzung, Schadenersatz, Hinterlegung (Art. 259a OR).
Reduktion ab wann?Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR) – auch rückwirkend verlangbar, aber nicht für die Zeit vor der Kenntnis.
Wie viel?Kein gesetzlicher Tarif. Proportional zum Mangel, bei mittleren Mängeln nach Billigkeit und Kasuistik (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Gerichtsbeispiele dienen als Anhaltspunkt.
Frist nicht eingehaltenKennt die Vermieterschaft den Mangel und behebt ihn nicht innert angemessener Frist: fristlose Kündigung bei erheblichem Mangel oder Ersatzvornahme bei leichtem Mangel (Art. 259b OR).
HinterlegungNur nach schriftlicher Frist und Androhung (Art. 259g OR) und nur künftig fällige Mietzinse bei der vom Kanton bezeichneten Stelle. Danach innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses an die Schlichtungsbehörde – sonst fällt das Geld an die Vermieterschaft (Art. 259h OR).
Nicht tunMietzins eigenmächtig kürzen oder zurückbehalten: Das gilt als Zahlungsrückstand und kann zur Kündigung führen (Art. 257d OR; Mieterverband).
KostenSchlichtungsverfahren in Mietsachen ohne Gerichtskosten (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).

Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Nettomietzins, Datum der Meldung an die Vermieterschaft und Prozentsatz eingeben. Der Rechner zeigt den Reduktionsbetrag ab Kenntnis bis zur Behebung (Art. 259d OR).
  2. Richtig vorgehen: Mangel schriftlich melden, angemessene Frist setzen, Reduktion verlangen – den Mietzins nicht einfach kürzen (Kündigungsrisiko Art. 257d OR). Druckmittel: amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
  3. Brief-Paket CHF 9.90: Mängelanzeige mit Fristansetzung, Herabsetzungsbegehren mit Ihrem Betrag, Androhung der Hinterlegung und Schlichtungsgesuch – PDF und Text, Deutsch oder Französisch.

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Häufige Fragen

Wie viel Mietzinsreduktion steht mir bei einem Mangel zu?

Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.

Ab wann gilt die Mietzinsreduktion?

Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.