Heizung ist ein dringender Mangel – eine kurze Frist ist zulässig.
✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser
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| Mangel (Gerichtsentscheid) | Reduktion | Quelle |
|---|---|---|
| Heizung / Raumtemperatur | ||
| Weniger als 18 °C in der Wohnung, Minderung für die Wintermonate | 20 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Wohnung in Genf: Raumtemperatur Oktober bis Mai während drei Jahren 16–20 °C (CJ GE, 1.12.2000) | 20 % | Protekta/Mobiliar |
| Geräusche der Heizung und Schwierigkeiten bei der Temperaturregulierung (BGer 4C.291/2000) | 10 % | Protekta/Mobiliar |
| Ungenügende Beheizung, Ausfall von Warmwasser und weiteres | 50 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Haus unbewohnbar wegen Heizungsausfall | 100 % | Mieterverband |
| Wohnung zu warm (23–25 °C statt 20–21 °C), bis zu 7,5 % (BGer 4A_577/2016) | 7.5 % | Protekta/Mobiliar |
Nur Orientierung: Beispiele aus veröffentlichten Zusammenstellungen von Gerichtsentscheiden, Prozent vom Nettomietzins. Lage, Alter des Hauses, Intensität, Dauer und betroffene Fläche entscheiden im Einzelfall (BGE 130 III 504). Wir erfinden keine Zahlen – im Rechner legen Sie den Prozentsatz selbst fest. Die in der Protekta/Mobiliar-Tabelle genannten Entscheide sind dort zitiert.
Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.
Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.