Mietzinsreduktion bei Heizungsausfall

Heizung ist ein dringender Mangel – eine kurze Frist ist zulässig.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Kein gesetzlicher Tarif: Prozentsatz selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Beispiel wählen (Quelle wird angezeigt). Nur Orientierung – der Einzelfall entscheidet.

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Heizung ausgefallen – was tun?

  • Sofort melden (Telefon + schriftlich), Temperaturprotokoll führen (Datum, Uhrzeit, Raum).
  • Für dringende Reparaturen wie die Inbetriebnahme der Heizung darf eine kürzere Frist gesetzt werden (MV-Merkblatt Hinterlegung).
  • Wird nicht innert angemessener Frist repariert: Reparatur auf Kosten der Vermieterschaft bei leichtem Mangel bzw. fristlose Kündigung bei erheblichem Mangel (Art. 259b OR) – Vorsicht, im Zweifel beraten lassen.
Mangel (Gerichtsentscheid)ReduktionQuelle
Heizung / Raumtemperatur
Weniger als 18 °C in der Wohnung, Minderung für die Wintermonate20 %Mieterverband / ASLOCA
Wohnung in Genf: Raumtemperatur Oktober bis Mai während drei Jahren 16–20 °C (CJ GE, 1.12.2000)20 %Protekta/Mobiliar
Geräusche der Heizung und Schwierigkeiten bei der Temperaturregulierung (BGer 4C.291/2000)10 %Protekta/Mobiliar
Ungenügende Beheizung, Ausfall von Warmwasser und weiteres50 %Mieterverband / ASLOCA
Haus unbewohnbar wegen Heizungsausfall100 %Mieterverband
Wohnung zu warm (23–25 °C statt 20–21 °C), bis zu 7,5 % (BGer 4A_577/2016)7.5 %Protekta/Mobiliar

Nur Orientierung: Beispiele aus veröffentlichten Zusammenstellungen von Gerichtsentscheiden, Prozent vom Nettomietzins. Lage, Alter des Hauses, Intensität, Dauer und betroffene Fläche entscheiden im Einzelfall (BGE 130 III 504). Wir erfinden keine Zahlen – im Rechner legen Sie den Prozentsatz selbst fest. Die in der Protekta/Mobiliar-Tabelle genannten Entscheide sind dort zitiert.

Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Nettomietzins, Datum der Meldung an die Vermieterschaft und Prozentsatz eingeben. Der Rechner zeigt den Reduktionsbetrag ab Kenntnis bis zur Behebung (Art. 259d OR).
  2. Richtig vorgehen: Mangel schriftlich melden, angemessene Frist setzen, Reduktion verlangen – den Mietzins nicht einfach kürzen (Kündigungsrisiko Art. 257d OR). Druckmittel: amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
  3. Brief-Paket CHF 9.90: Mängelanzeige mit Fristansetzung, Herabsetzungsbegehren mit Ihrem Betrag, Androhung der Hinterlegung und Schlichtungsgesuch – PDF und Text, Deutsch oder Französisch.

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Häufige Fragen

Wie viel Mietzinsreduktion steht mir bei einem Mangel zu?

Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.

Ab wann gilt die Mietzinsreduktion?

Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.