Auch eine fremde Baustelle kann ein Mangel sein – die Vermieterschaft muss nicht schuld sein.
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| Mangel (Gerichtsentscheid) | Reduktion | Quelle |
|---|---|---|
| Baustelle in der Nachbarschaft | ||
| Neubau in der Nachbarschaft (Hinterhof) während acht Monaten, Balkon unbenützbar (MietGer ZH, 16.12.1996) | 8.33 % | Protekta/Mobiliar |
| Bauarbeiten im angebauten Gebäude und im Innenhof (Pressluftbohrer, Kran, Gerüst): 10–15 % | 10 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Grosse Baustelle zum Bau eines Bahnhofs, erhebliche Lärmimmissionen | 20 % | Mieterverband |
| Bau unmittelbar vor dem Fenster: Rohbauphase 30 %, restliche Bauzeit 10 % | 30 % | Mieterverband |
| Schwerste Bauimmissionen vom Nachbargrundstück (Presslufthämmer, Bulldozer, Sprengungen) | 35 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Umbau / Renovation im Haus | ||
| Austausch von Badewanne und Leitungen, Unterbruch der Wasserversorgung | 10 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Renovationsarbeiten im Haus und nebenan mit Lärm, Staub und Schmutz (BGer 4C.39/2003) | 15 % | Protekta/Mobiliar |
| Umbauarbeiten in der darüber gelegenen Wohnung | 25 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Gesamtes Gebäude im Umbau | 35 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Grosse Umbauarbeiten mit Staub, Gips, Löchern in Decke und Boden; Lift im 4. Stock ausgefallen | 60 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Lärm / Gerüche | ||
| Orchester spielt mehrmals pro Woche nachts zu laut | 12.5 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Schlafstörung durch Heizungsgeräusche in einer 3-Zimmerwohnung (BGer 4C.65/2002) | 15 % | Protekta/Mobiliar |
| Unzureichende Schalldämmung gegenüber dem darunterliegenden Café-Restaurant | 20 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Liftlärm hörbar in Schlafzimmer und Wohnraum (über SIA-181-Grenzwert) | 20 % | Mieterverband / ASLOCA |
Nur Orientierung: Beispiele aus veröffentlichten Zusammenstellungen von Gerichtsentscheiden, Prozent vom Nettomietzins. Lage, Alter des Hauses, Intensität, Dauer und betroffene Fläche entscheiden im Einzelfall (BGE 130 III 504). Wir erfinden keine Zahlen – im Rechner legen Sie den Prozentsatz selbst fest. Die in der Protekta/Mobiliar-Tabelle genannten Entscheide sind dort zitiert.
Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.
Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
Im Schlichtungsverfahren über Miete von Wohn- und Geschäftsräumen werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO) und keine Parteientschädigungen gesprochen (Art. 113 Abs. 1 ZPO).