Mietzins hinterlegen: so geht es richtig

Ein starkes Druckmittel – aber nur, wenn jeder Schritt stimmt.

✓ Gratis-Rechner ohne Anmeldung · ✓ Art. 259a–259i OR · ✓ Beispiele mit Quelle · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe · ✓ Angaben bleiben im Browser

Kein gesetzlicher Tarif: Prozentsatz selbst festlegen oder ein veröffentlichtes Beispiel wählen (Quelle wird angezeigt). Nur Orientierung – der Einzelfall entscheidet.

Ergebnis erscheint hier. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Die 4 Schritte

  1. Frist + Androhung per Einschreiben: Mangel genau beschreiben, angemessene Frist setzen und androhen, die künftig fälligen Mietzinse zu hinterlegen (Art. 259g Abs. 1 OR). Frist so wählen, dass vor der nächsten Fälligkeit noch Zeit bleibt (MV-Merkblatt).
  2. Hinterlegen nach unbenütztem Fristablauf: ganze Miete inkl. Nebenkosten vor Fälligkeit bei der vom Kanton bezeichneten Stelle einzahlen (meist Sperrkonto der Schlichtungsbehörde). Mit der Hinterlegung gilt der Mietzins als bezahlt (Art. 259g Abs. 2 OR).
  3. Mitteilen: Vermieterschaft schriftlich über jede Hinterlegung informieren (Art. 259g Abs. 1 OR; MV-Merkblatt).
  4. Schlichtungsgesuch innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses – sonst fallen die hinterlegten Mietzinse der Vermieterschaft zu (Art. 259h Abs. 1 OR). Kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO); die Schlichtungsbehörde kann einen Entscheidvorschlag machen (Art. 210 Abs. 1 lit. b ZPO).

Nicht geeignet, wenn es nur noch um Geld geht (z. B. Mangel schon behoben) oder bei unvermeidbaren Bauimmissionen (MV). Mietzins nie einfach zurückbehalten: Kündigungsrisiko nach Art. 257d OR.

Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So funktioniert es

  1. Gratis rechnen: Nettomietzins, Datum der Meldung an die Vermieterschaft und Prozentsatz eingeben. Der Rechner zeigt den Reduktionsbetrag ab Kenntnis bis zur Behebung (Art. 259d OR).
  2. Richtig vorgehen: Mangel schriftlich melden, angemessene Frist setzen, Reduktion verlangen – den Mietzins nicht einfach kürzen (Kündigungsrisiko Art. 257d OR). Druckmittel: amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.
  3. Brief-Paket CHF 9.90: Mängelanzeige mit Fristansetzung, Herabsetzungsbegehren mit Ihrem Betrag, Androhung der Hinterlegung und Schlichtungsgesuch – PDF und Text, Deutsch oder Französisch.

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Häufige Fragen

Wie hinterlege ich den Mietzins?

Zuerst schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung setzen und die Hinterlegung androhen (Art. 259g OR). Läuft die Frist ungenutzt ab, zahlen Sie die künftig fälligen Mietzinse vor Fälligkeit bei der vom Kanton bezeichneten Stelle ein und teilen das der Vermieterschaft schriftlich mit. Innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses müssen Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen (Art. 259h OR).

Darf ich die Miete einfach kürzen?

Nein. Wer eigenmächtig weniger zahlt, gerät in Zahlungsrückstand und riskiert eine Kündigung nach Art. 257d OR. Verlangen Sie die Reduktion schriftlich; als Druckmittel gibt es die amtliche Hinterlegung nach Art. 259g OR.

Was kostet die Schlichtungsbehörde?

Im Schlichtungsverfahren über Miete von Wohn- und Geschäftsräumen werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO) und keine Parteientschädigungen gesprochen (Art. 113 Abs. 1 ZPO).