Schimmel ist meist ein Mangel – ausser er ist durch falsches Lüften oder Heizen selbst verursacht.
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| Mangel (Gerichtsentscheid) | Reduktion | Quelle |
|---|---|---|
| Feuchtigkeit / Schimmel | ||
| Leichter Schimmelbefall in einem Kinderzimmer einer 4½-Zimmerwohnung | 10 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Schimmel an Wandanschlüssen, Feuchtigkeit im Keller, undichte Fensteranschlüsse (BGer 4A_333/2015) | 17.65 % | Protekta/Mobiliar |
| Übermässige Feuchtigkeit, Wassertropfen von der Decke, Teppiche und Matratzen verrotten teilweise | 25 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Dauernde übermässige Feuchtigkeit wegen schlechter Wärmedämmung (Flecken, Geruch, abblätternde Farbe) | 30 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Wasserschaden / Wassereintritt | ||
| Überschwemmter Keller | 5 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Fleckige Zimmerdecken und abgelöste Tapeten infolge Wassereintritts | 10 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Wände und Decken von Wohn- und Schlafzimmer durch Wassereinbruch schwer beschädigt | 25 % | Mieterverband / ASLOCA |
| Wasserschaden in allen Zimmern, Wassereintritt durch beschädigtes Dach, Küche unbenutzbar | 40 % | Mieterverband / ASLOCA |
Nur Orientierung: Beispiele aus veröffentlichten Zusammenstellungen von Gerichtsentscheiden, Prozent vom Nettomietzins. Lage, Alter des Hauses, Intensität, Dauer und betroffene Fläche entscheiden im Einzelfall (BGE 130 III 504). Wir erfinden keine Zahlen – im Rechner legen Sie den Prozentsatz selbst fest. Die in der Protekta/Mobiliar-Tabelle genannten Entscheide sind dort zitiert.
Quellen: OR Art. 256, 257d, 257g, 259a, 259b, 259d, 259e, 259g, 259h; ZPO Art. 113 Abs. 2 lit. c, 210; BGE 130 III 504, MV-Merkblatt Gerichtsentscheide, MV-Merkblatt Hinterlegung, Protekta/Mobiliar-Tabelle. Geprüft am 19.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Das Gesetz nennt keinen Tarif. Die Reduktion muss verhältnismässig zum Mangel sein (Art. 259d OR); bei mittleren Mängeln schätzen Gerichte nach Billigkeit und Vergleichsfällen (BGE 130 III 504). Veröffentlichte Beispiele: leichter Schimmel in einem Zimmer 10 %, Liftausfall im 4. Stock 10 %, unter 18 °C im Winter 20 % (Mieterverband-Merkblatt). Der Einzelfall entscheidet.
Ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel deshalb sofort schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Zuerst schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung setzen und die Hinterlegung androhen (Art. 259g OR). Läuft die Frist ungenutzt ab, zahlen Sie die künftig fälligen Mietzinse vor Fälligkeit bei der vom Kanton bezeichneten Stelle ein und teilen das der Vermieterschaft schriftlich mit. Innert 30 Tagen seit Fälligkeit des ersten hinterlegten Mietzinses müssen Sie an die Schlichtungsbehörde gelangen (Art. 259h OR).